Schlichtungsstelle Nahverkehr

Schlichtungsstelle Nahverkehr
Die Verkehrsgesellschaft Ahlen mbH (Unternehmen) ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) zu ihrem Nutzungsverhältnis öffentlicher Personennahverkehr (Verbraucherbeschwerde), die diese innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Linienverkehrsdienstes einreichen, innerhalb von drei Monaten ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Verkehrsgesellschaft Ahlen mbH, Industriestr. 40, 59229 Ahlen, Telefon: 02382 788-0, Telefax: 02382 788-258, E-Mail: info@verkehrsgesellschaft-ahlen.de.

Das Unternehmen erklärt sich bereit, hinsichtlich von Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis öffentlicher Personenverkehr wegen Verletzung der nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 bestehenden Rechte und Pflichten sowie wegen Verlusts, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Gepäck eines Fahrgastes oder von sonstigen Sachen, die ein Fahrgast an sich getragen oder mit sich geführt hat, an Verfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hiernach ist der Verbraucher berechtigt, die Verbraucherschlichtungsstelle zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn er zuvor seine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet hat. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Der Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle sind: Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V.